Das Programm „Begabtenförderung“ richtet
sich an begabte junge Leute mit abgeschlossener Berufsausbildung. Die
Förderung richtet sich gezielt an Personen unter 25 Jahren. Förderfähig
sind u.a. berufsbegleitende Studiengänge.
Voraussetzungen:
1.Sie sind Stipendiat/-in der Begabtenförderung berufliche Bildung.
Wenn Sie noch nicht Stipendiat/-in sind, müssen Sie zunächst
aufgenommen werden.
Kurzübersicht für Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung.
Kurzübersicht für Absolventinnen und Absolventen eines bundeseinheitlich geregelten Gesundheitsfachberufes.
2.Sie arbeiten mindestens 15 Stunden / Woche.
3.Ihr Studium darf noch nicht begonnen haben.
4.Das Studium baut auf Ihrer Ausbildung und Berufstätigkeit auf.
Weitere Information finden Sie auch unter www.begabtenfoerderung.de
Kosten
Die Studiengebühr beträgt 9.864 €, zahlbar in monatlichen Raten á 274 € zzgl. einer einmaligen Einschreibegebühr von 540 €.Zusätzliche Aufwendungen entstehen durch Übernachtungs- und Reisekosten für die Seminare und die Auslandsstudienreise.
Begabtenförderung
Aufstiegsstipendium
Das Bundesministerium für Bildung und
Forschung bietet Aufstiegsstipendien für Frauen und Männer an, die in
Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Die
Stipendien geben einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums
und verbessern die Aufstiegschancen. Die Aufstiegsstipendien befördern
die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung und
bieten Fachkräften die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung.
Voraussetzungen:
-Förderfähig sind Frauen und Männer, die eine Berufsausbildung
besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung
von mindestens zwei Jahren verfügen.
"Besonders erfolgreich" heißt:
eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mindestens
mit der Durchschnittsnote 1,9 beziehungsweise mit mindestens 87 Punkten
oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht die Möglichkeit, durch
einen begründeten Vorschlag des Betriebes die besondere Begabung zu
belegen. Das Aufstiegsstipendium richtet sich insbesondere an
diejenigen, die nach der Ausbildung eine Zugangsberechtigung zu einer
staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (z.B. durch eine
Begabten- oder eine Eignungsprüfung) erlangen. Frauen und Männer, die
ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits vor oder neben der
Berufsausbildung erworben haben, können sich aber gleichermaßen
bewerben.
Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu
Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.
Das Programm sieht keine Altersgrenzen vor.
Weitere Informationen erhalten unter: www.bmbf.de
Studienkredit
Einige Banken bieten die Möglichkeit einen sogenannten Studienkredit aufzunehmen. Eine davon ist die SEB. Sie bietet Studierenden günstige Konditionen bei der Aufnahme eines Studienkredites. Studierende der Steinbeis-Hochschule Berlin bekommen auf Anfrage bei der SEB sehr günstige Kreditkonditionen. Die Mindestkreditsumme beträgt 2.000 Euro. Weitere Informationen bekommen Interessierte auf der Internetseite der SEB.
Infos:
in Stuttgart:
Isabelle ArmbrusterSBA - Steinbeis Business Academy
Filderhauptstraße
142
70599 Stuttgart
Fon: 0711 451001-21
Fax: 0711 451001-46
Internet:
E-Mail:
Isabelle.Armbruster@shb-sba.de
in Reutlingen:
Heidrun Henschel, Dipl. Päd.Berufsfachschule für Ergotherapie
Spendhausstr. 6
72764 Reutlingen
Fon: 07121 336-140
Fax: 07121 336-222
Internet:
www.etschule-reutlingen.de
E-Mail:
hhenschel@vhsrt.de
in Kempten (Allgäu):
Aldona Ehrlich, M.A., BSc OT
Ergotherapie Schelldorferstr.1 87437 Kempten
Fon: 0831 6971747
Fax: 0831 6971748
Internet:
E-Mail:
